Stufe 1
KI-Potenzialanalyse
In einer Praxis entscheidet sich alles daran, welche Vorgänge Patientenbezug haben und welche nicht. Diese Trennung nehme ich zuerst vor, danach steht fest, was günstig geht und was ins Haus gehört.
Branche
5 Fälle
KI in der Arztpraxis nimmt niemandem die Diagnose ab, sondern die Schreibarbeit danach. Ich zeige Praxen und Therapeuten fünf Aufgaben, die sich heute verkürzen lassen, vom diktierten Arztbrief bis zur Terminanfrage am Telefon. Weil hier die Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt und nicht nur der Datenschutz, steht bei jedem Fall, wo er laufen darf.
Aus dem Alltag
Das Telefon läuft seit zehn Minuten, im Wartezimmer sitzen schon vier Leute. An der Anmeldung stapeln sich die Anamnesebögen vom Freitag, handschriftlich, teils schwer zu lesen. Auf dem Diktiergerät liegen sieben Befundbriefe von Donnerstag, die noch keiner geschrieben hat. Die medizinische Fachangestellte, die das sonst macht, ist seit drei Wochen krank, und die Stelle daneben ist seit einem halben Jahr ausgeschrieben.
Der ärztliche Teil dieser Arbeit ist erledigt. Was liegen bleibt, ist Übertragen, Formulieren und Sortieren. Diese Arbeit ist nicht anspruchslos, aber sie ist der Teil, für den am wenigsten Personal zu finden ist.
Genau hier setzt KI in der Arztpraxis an. Sie schreibt aus einem Diktat einen geordneten Brief, liest einen Anamnesebogen aus und sortiert Anfragen nach Dringlichkeit. Sie stellt keine Diagnose, sie gibt keine Empfehlung ab, und sie entscheidet nichts. Wie die Werkzeuge dafür eingerichtet werden, steht unter KI-Implementierung.
Zuerst
die Grenze
Patientendaten unterliegen zwei Regelwerken: dem Datenschutz und der strafbewehrten Schweigepflicht. Der Auftragsverarbeitungsvertrag deckt nur das erste ab.
Wer als Arzt einem externen Dienstleister Zugriff auf Patientendaten gibt, offenbart ein Privatgeheimnis. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt das gegenüber mitwirkenden Personen, verlangt aber, dass diese ausdrücklich und förmlich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO leistet das nicht, weil er aus einem anderen Gesetz stammt.
Für die Praxis heißt das: Stufe 1 fällt für alles mit Patientenbezug aus, solange der Anbieter die Verpflichtung nicht unterschreibt. Das ist keine Auslegungsfrage und auch kein Restrisiko, mit dem man leben kann. Die vollständige Einordnung samt der Frage, welche zwei Wege bleiben, steht im Artikel KI und Schweigepflicht.
Die gute Nachricht steckt in der Aufteilung: Ein erheblicher Teil der Arbeit in einer Praxis hat gar keinen Patientenbezug. Diese Fälle dürfen auf die günstige Stufe, und sie sind der beste Einstieg.
Aufgabe
Heute
Mit KI
Die Minutenwerte sind Richtwerte und keine Zusage. Was in Ihrer Praxis herauskommt, beziffert die KI-Potenzialanalyse an Ihren eigenen Vorgängen.
Fall 01
Stufe 3 · im eigenen Haus
Fall 02
Stufe 3 · im eigenen Haus
Fall 03
Stufe 3 · im eigenen Haus
Fall 04
Stufe 1 · Cloud + AV
Fall 05
Stufe 1 · Cloud + AV
Stufe 1
In einer Praxis entscheidet sich alles daran, welche Vorgänge Patientenbezug haben und welche nicht. Diese Trennung nehme ich zuerst vor, danach steht fest, was günstig geht und was ins Haus gehört.
Baustein
Für alles mit Patientenbezug ist die Verarbeitung im eigenen Haus der Weg, bei dem die Frage nach der Verpflichtung des Anbieters gar nicht erst entsteht.
Baustein
Wenn die Fachangestellte nach zwanzig Jahren aufhört, geht das Wissen über Abrechnung, Abläufe und Eigenheiten der Praxis mit. Das lässt sich vorher festhalten.
Zur Branche
Nur, wenn der Anbieter förmlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist oder die Verarbeitung Ihr Haus nicht verlässt. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag genügt dafür nicht, weil er die Schweigepflicht aus § 203 StGB nicht abdeckt. Für Texte ohne Personenbezug gilt diese Einschränkung nicht. Die Einzelheiten stehen im Artikel zu KI und Schweigepflicht.
Vor allem Zeit an der Anmeldung und beim Schreibkram. Diktate werden zu fertigen Briefen, Terminanfragen laufen vorsortiert auf, wiederkehrende Patientenschreiben entstehen aus Vorlagen. Der medizinische Teil bleibt unverändert, weil die Entscheidung beim Behandelnden liegt. Was in Ihrer Praxis tatsächlich herauskommt, beziffert die Potenzialanalyse an Ihren eigenen Abläufen.
Nein, es entlastet sie. In den meisten Praxen ist die Stelle ohnehin schwer zu besetzen, und die Arbeit bleibt trotzdem liegen. KI übernimmt das Formulieren und Sortieren, nicht das Gespräch am Tresen und nicht die Triage am Telefon. Wer Personal abbauen will, braucht keine KI, sondern eine andere Beratung.
Die Berufsordnung der Kammer und das Heilberufegesetz Ihres Landes gelten zusätzlich zum Datenschutz und zur Schweigepflicht. Die Kammern äußern sich zunehmend zu KI im Praxisalltag. Das Gespräch dort kostet nichts und ist vor einer Einführung sinnvoll. Ich beziehe die Antwort in die Planung ein, ersetze sie aber nicht.
Für den Teil mit Patientenbezug ist ein Rechner im Haus der einfachste Weg, weil dann nichts offenbart wird. Für Diktat, Zusammenfassen und Vorlagen reicht die Qualität lokaler Modelle aus. Alles ohne Personenbezug, etwa Texte für die Praxiswebseite, darf in die Cloud. Diese Trennung spart Geld, weil nicht alles auf die teure Stufe muss.
Ja. Angehörige staatlich geregelter Heilberufe fallen ebenfalls unter die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die Datenmenge ist kleiner als in einer Arztpraxis, die rechtliche Lage aber dieselbe. Weil in Therapiepraxen oft niemand für IT zuständig ist, lohnt hier besonders eine schriftliche Regel, was hineingegeben werden darf und was nicht.
Sie kennen Ihren Betrieb, ich kenne die Technik. In 45 Minuten am Telefon gehen wir Ihre Abläufe durch und finden die ersten Stellen, an denen sich KI lohnt. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.