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KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung

Die KI-Kompetenzpflicht Art. 4 verpflichtet Unternehmen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und trifft auch Betriebe, die KI nur anwenden und selbst nichts entwickeln. Dieser Artikel erklärt, was im Text steht, was daraus praktisch folgt und wo Anbieter im Markt mehr behaupten, als die Verordnung hergibt.

Martin Scholz Veröffentlicht 27.08.2026 Zuletzt geprüft 27.08.2026
Die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 verlangt einen nachvollziehbaren Nachweis, keine bestimmte Schulungsform. Aufsicht auf einen geschlossenen Ordner und einen Stapel bedruckter Seiten neben einem Laptop. (KI-generierte Illustration)
Dokumentation der KI-Kompetenz

Inhalt

Was verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung?

Artikel 4 verpflichtet Unternehmen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Wer KI-Systeme betreibt oder anbietet, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, verstehen, was das System tut und wo seine Grenzen liegen.

Der Text ist kurz. Er nennt weder eine Stundenzahl noch ein Curriculum noch eine Prüfung. Stattdessen knüpft er das Maß der nötigen Kompetenz an drei Größen: an die technischen Kenntnisse und die Erfahrung der betroffenen Personen, an ihre Ausbildung und an den Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird.

Das klingt vage und ist es an einer Stelle auch. Für die betriebliche Praxis bedeutet es aber etwas sehr Klares: Ein Bauleiter, der ein Sprachmodell für Baustellenberichte nutzt, braucht andere Kenntnisse als eine Personalsachbearbeiterin, die Bewerbungsunterlagen vorsortiert. Die Verordnung verlangt kein Einheitsniveau, sondern ein passendes.

Wichtig ist außerdem der Blick auf die betroffenen Personen. Gemeint sind nicht nur Angestellte. Auch Leiharbeiter, freie Mitarbeiter und andere Menschen, die im Auftrag des Betriebs mit dem System arbeiten, gehören dazu.

Verordnung (EU) 2024/1689 im Volltext bei EUR-Lex

Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, Artikel 4. Maßgeblich ist immer der amtliche Text, nicht diese Zusammenfassung.

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?

Die Pflicht aus Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie ist also keine Ankündigung für die Zukunft, sondern geltendes Recht.

Die KI-Verordnung tritt gestaffelt in Kraft. Einzelne Kapitel gelten früher als andere, weitere folgen in den kommenden Jahren. Artikel 4 gehört zu dem Teil, der bereits greift.

Aus dieser Staffelung entsteht im Markt ein Missverständnis, das ich häufig höre: Betriebe glauben, sie hätten noch Zeit, weil sie irgendwo von einer späteren Jahreszahl gelesen haben. Diese späteren Termine betreffen andere Teile der Verordnung, etwa Pflichten rund um Hochrisiko-Systeme. Die Kompetenzpflicht ist davon unabhängig.

Ich nenne an dieser Stelle bewusst keine Frist für eine Nachholzeit und keine Bußgeldhöhe. Beides steht so nicht im Text, und beides wird im Markt gern erfunden. Wenn Sie eine belastbare Einschätzung für Ihren konkreten Fall brauchen, ist das eine Frage an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, nicht an eine Agentur.

Wen betrifft Artikel 4: nur Entwickler oder auch Anwender?

Artikel 4 betrifft ausdrücklich auch reine Anwender. Ein Betrieb, der ein fertiges KI-System einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung und muss für die Kompetenz seiner Leute sorgen.

Das ist der Punkt, der die meisten Geschäftsführer überrascht. Die Vorstellung lautet: Ich programmiere nichts, ich nutze nur ein Werkzeug, das jemand anderes gebaut hat, also betrifft mich das nicht. Genau umgekehrt ist es. Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, die ein System entwickeln und auf den Markt bringen, und Betreibern, die es unter eigener Verantwortung einsetzen. Beide Gruppen nennt Artikel 4.

Praktisch heißt das: Sobald in Ihrem Betrieb jemand ein Sprachmodell für Angebote, Mails, Ausschreibungstexte oder Bewerbungsunterlagen nutzt, sind Sie Betreiber. Ob das Werkzeug ChatGPT heißt, Claude, Copilot oder ob es in Ihrer Branchensoftware eingebaut ist, ändert daran nichts.

Und noch etwas ändert daran nichts: ob Sie den Einsatz offiziell erlaubt haben. In vielen Betrieben, die ich sehe, nutzen einzelne Mitarbeiter längst KI, ohne dass es eine Regelung gibt. Das ist der ungünstigste Zustand, weil die Verantwortung beim Betrieb liegt, die Kontrolle über die eingegebenen Daten aber nirgends. Eine kurze Schulung samt betrieblicher KI-Richtlinie löst beide Probleme in einem Aufwasch.

Was bedeutet ausreichende KI-Kompetenz im Betriebsalltag?

Ausreichend ist die Kompetenz, wenn Ihre Mitarbeiter einschätzen können, was das System kann, wo es Fehler macht, welche Daten hineindürfen und wann ein Mensch das Ergebnis prüfen muss.

Ich übersetze das für meine Kunden in vier Fragen, die jeder Nutzer beantworten können sollte. Erstens: Was tut dieses System technisch, in einem Satz? Zweitens: Woran erkenne ich, dass die Antwort falsch sein könnte? Drittens: Welche Daten aus meinem Betrieb darf ich eingeben, welche nicht? Viertens: Wer haftet für das Ergebnis, das ich an den Kunden schicke?

Die vierte Frage ist die wichtigste und die am seltensten gestellte. Ein Angebotstext, den ein Sprachmodell entworfen hat, ist nach dem Versand Ihr Angebot. Ein erfundener Liefertermin darin ist Ihr Problem, nicht das des Anbieters. Wer das verstanden hat, liest anders gegen.

Die zweite Frage lässt sich im Alltag am besten an eigenen Beispielen üben. Ich lasse Teilnehmer im Workshop bewusst ein Modell auf eine Aufgabe los, bei der es scheitert, etwa eine Preisauskunft aus dem eigenen Sortiment ohne angehängte Preisliste. Die Erfahrung, dass ein flüssig formulierter Text komplett falsch sein kann, sitzt danach besser als jede Folie.

Das Niveau darf und soll sich unterscheiden. Wer im Lager arbeitet und KI zweimal im Monat für eine Produktbeschreibung nutzt, braucht eine halbe Stunde Einweisung. Wer täglich Kalkulationen durch ein Modell schickt, braucht mehr. Diese Abstufung nimmt die Verordnung selbst vor, wenn sie auf Kontext und Vorkenntnisse abstellt.

Wie kann ein Betrieb die KI-Kompetenz belegen?

Es gibt kein vorgeschriebenes Nachweisformat. Praktisch bewährt hat sich eine schlanke Dokumentation aus vier Bausteinen, die zusammen zeigen, dass Sie sich gekümmert haben.

  • Teilnehmerliste mit Datum und Inhalten. Wer war wann in welcher Schulung, welche Themen wurden behandelt. Eine Seite genügt.
  • Betriebliche KI-Richtlinie. Zwei bis drei Seiten: welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten dürfen hinein, wer prüft Ergebnisse vor dem Versand, wer ist Ansprechpartner bei Zweifeln.
  • Kurze Einweisung für neue Mitarbeiter. Ein fester Punkt im Onboarding, damit die Kompetenz nicht mit der Fluktuation verschwindet.
  • Nachweis der Auffrischung. Modelle und Werkzeuge ändern sich schnell. Ein jährlicher Termin, in dem Sie die Richtlinie durchgehen und Neues ergänzen, zeigt, dass die Sache lebt.

Dass hier von Dokumentation die Rede ist, hat einen einfachen Grund: Eine Pflicht, die niemand nachvollziehen kann, hilft Ihnen im Zweifel nicht. Der Aufwand ist überschaubar, wenn die Unterlagen ohnehin bei der Schulung entstehen. In meinen KI-Workshops für Mitarbeiter sind Teilnahmebescheinigung und ein Entwurf der Richtlinie Teil des Ergebnisses, damit Sie hinterher nichts nachbauen müssen.

Wenn Sie zuerst wissen wollen, wo Ihr Betrieb überhaupt steht, hilft der KI-Kompetenz-Check mit acht Fragen. Er läuft im Browser, dauert wenige Minuten und liefert eine Einschätzung samt Hinweisen, an welchen Stellen es hakt.

Was schreibt die Verordnung ausdrücklich nicht vor?

Artikel 4 schreibt keine bestimmte Schulungsform, keinen zertifizierten Anbieter, keine Mindeststundenzahl und keine Prüfung vor. Wer das behauptet, verkauft Ihnen etwas.

Die Verordnung nennt kein Zertifikat, das Sie erwerben müssten. Es gibt keine amtlich anerkannte KI-Schulung und keine Liste zugelassener Trainer. Ein Betrieb kann die Kompetenz grundsätzlich auch selbst vermitteln, wenn jemand im Haus das Wissen hat und es strukturiert weitergibt.

Ebenso wenig steht dort eine Dauer. Aussagen wie "mindestens acht Stunden pro Mitarbeiter" stammen aus Angebotsprospekten, nicht aus dem Gesetzblatt. Sinnvoll ist die Dauer, die zum tatsächlichen Einsatz passt.

Und schließlich gibt es keine Pflicht, überhaupt KI einzusetzen. Ein Betrieb, in dem niemand KI-Systeme nutzt, hat an dieser Stelle nichts zu tun. Das ist eine Selbstverständlichkeit, wird aber im Verkaufsgespräch gern übergangen.

Woran erkennen Sie Panikmache am Beratungsmarkt?

Panikmache erkennen Sie an drei Merkmalen: erfundene Fristen, konkrete Bußgeldsummen für genau Ihren Fall und ein Zertifikat, das angeblich Pflicht ist.

Seit Anfang 2025 verschicken Anbieter Mailings, die mit Zahlen arbeiten, die niemand belegen kann. Bußgelder gibt es in der Verordnung, sie sind aber an bestimmte Verstöße gekoppelt und nicht pauschal auf jede Kompetenzlücke anwendbar. Wer Ihnen ohne Kenntnis Ihres Betriebs eine Summe nennt, rät.

Ein zweites Merkmal ist der Verkauf von Standardware. Ein aufgezeichnetes Video-Training, das für Steuerkanzlei, Zimmerei und Baustoffhandel identisch ist, erfüllt den Zweck kaum, weil der Kontext des Einsatzes fehlt. Genau auf diesen Kontext stellt Artikel 4 ab.

Seriöse Beratung geht andersherum vor. Sie schaut zuerst, wo im Betrieb KI tatsächlich benutzt wird, oft ist das mehr als die Geschäftsführung ahnt, und richtet den Umfang danach aus. Wenn Sie noch gar nicht wissen, welche Aufgaben bei Ihnen überhaupt in Frage kommen, ist eine KI-Potenzialanalyse der bessere erste Schritt als eine Schulung ins Blaue.

Wie fängt ein Betrieb mit zwanzig Leuten damit an?

Mit einer Bestandsaufnahme, die eine halbe Stunde dauert: Wer nutzt heute schon KI, wofür, und mit welchen Daten.

Fragen Sie in der nächsten Runde offen und ohne Konsequenzen, wer ChatGPT oder ein ähnliches Werkzeug schon verwendet. In den Betrieben, die ich begleite, melden sich regelmäßig mehr Hände als erwartet, häufig aus Vertrieb, Marketing und Büro.

Aus dieser Liste ergibt sich fast von selbst, wer welche Tiefe braucht. Die Gelegenheitsnutzer bekommen eine gemeinsame Grundlagenrunde, die Vielnutzer eine Vertiefung an ihren eigenen Aufgaben. Beides lässt sich an einem halben und einem ganzen Tag im Betrieb abbilden.

Parallel legen Sie fest, welche Werkzeuge freigegeben sind und welche Daten hinein dürfen. Diese Entscheidung hängt eng mit der Frage zusammen, ob Sie in der Cloud arbeiten, in einem EU-Rechenzentrum oder auf einem eigenen Server. Die drei Wege mit Kosten und Grenzen vergleicht der Artikel Lokale KI oder Cloud-KI. Welche Aufgaben im Handwerk und Handel sich überhaupt lohnen, zeigt die Sammlung KI-Anwendungsfälle im Handwerk und Holzhandel. Wenn danach die Umsetzung ansteht, führt der Weg über die KI-Implementierung in den Arbeitsalltag.

Zum Schluss

Was Sie jetzt tun können

Setzen Sie in den nächsten zwei Wochen einen Termin von 30 Minuten an, in dem Sie im Team abfragen, wer heute schon KI für welche Aufgabe nutzt. Alles Weitere, von der Richtlinie bis zur Schulungstiefe, ergibt sich aus dieser einen Liste.

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Häufige Fragen

Zum Thema

Gilt Artikel 4 auch, wenn bei mir nur zwei Leute KI nutzen?

Ja. Die Pflicht hängt am Einsatz, nicht an der Zahl der Nutzer. Sobald in Ihrem Betrieb jemand ein KI-System für die Arbeit verwendet, sind Sie Betreiber und müssen für ausreichende KI-Kompetenz dieser Personen sorgen. Der Aufwand fällt dafür kleiner aus: Für zwei Nutzer genügt eine gezielte Einweisung an ihren echten Aufgaben plus eine schriftliche Regel, welche Daten hineindürfen.

Reicht ein Online-Kurs, um die Kompetenzpflicht abzudecken?

Die Verordnung schreibt keine Form vor, also ist ein Online-Kurs grundsätzlich möglich. Sie stellt aber auf den Zusammenhang des Einsatzes ab, und genau der fehlt in einem Standardvideo. Ein Kurs, der für Kanzlei, Zimmerei und Baustoffhandel identisch ist, vermittelt kaum, welche Daten in Ihrem Betrieb heikel sind. Sinnvoll ist eine Mischung: Grundlagen als Kurs, Anwendung an eigenen Aufgaben im Haus.

Brauche ich eine schriftliche KI-Richtlinie im Betrieb?

Vorgeschrieben ist sie nicht, praktisch ist sie das nützlichste Dokument der ganzen Sache. Zwei bis drei Seiten reichen: welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hineindürfen, wer Ergebnisse vor dem Versand prüft und an wen sich Mitarbeiter bei Zweifeln wenden. Die Richtlinie beantwortet im Alltag die Fragen, die sonst jeder für sich selbst entscheidet.

Wer im Betrieb ist für die KI-Kompetenz verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, praktisch also bei der Geschäftsführung. Sie können die Umsetzung delegieren, etwa an die Person, die ohnehin IT und Datenschutz betreut. Delegieren heißt aber, jemanden zu benennen, ihm Zeit zu geben und nachzuhalten. Ein Zuständiger ohne Stundenbudget führt dazu, dass nach der ersten Schulung nichts mehr passiert.

Muss eine KI-Schulung regelmäßig wiederholt werden?

Eine Wiederholungspflicht mit fester Frist steht nicht im Text. Sinnvoll ist ein jährlicher Termin trotzdem, weil sich Werkzeuge und Modelle schnell ändern und weil neue Mitarbeiter dazukommen. Eine Stunde im Jahr, in der Sie die Richtlinie durchgehen und Neues ergänzen, hält das Thema lebendig und zeigt zugleich, dass Sie sich fortlaufend darum kümmern.

Zählen Auszubildende, Leiharbeiter und freie Mitarbeiter mit?

Ja, wenn sie im Auftrag Ihres Betriebs mit dem KI-System arbeiten. Artikel 4 stellt auf die Personen ab, die mit dem System umgehen, und nicht auf die Art ihres Vertrags. Für die Praxis heißt das: Wer einen Zugang bekommt, bekommt auch die Einweisung. Bei Auszubildenden lohnt es sich besonders, weil sie KI privat meist ohnehin schon nutzen.

Ist Ihr Betrieb bereit für KI?

Sie kennen Ihren Betrieb, ich kenne die Technik. In 45 Minuten am Telefon gehen wir Ihre Abläufe durch und finden die ersten Stellen, an denen sich KI lohnt. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.