Artikel 4 verpflichtet Unternehmen seit dem 2. Februar 2025, für
ausreichende KI-Kompetenz derjenigen Mitarbeiter zu sorgen, die mit KI-Systemen
arbeiten.
Das gilt auch für Betriebe, die KI nur benutzen und nicht entwickeln. Wenn in Ihrem
Büro jemand ChatGPT für Angebotstexte einsetzt, sind Sie betroffen.
Was die Verordnung nicht tut: Sie schreibt keine bestimmte
Schulungsform vor, nennt keinen Zertifikatstyp und legt für Artikel 4 keine eigene
Bußgeldhöhe fest. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Angst. Was zählt, ist,
dass Ihre Leute wissen, was sie tun, und dass Sie das im Zweifel belegen können.
Wie ich das praktisch löse: Teilnahmebescheinigung je Mitarbeiter, eine kurze
schriftliche KI-Richtlinie und eine Teilnehmerliste mit Datum und Inhalten. Das ist
keine Rechtsberatung, sondern eine nachvollziehbare Dokumentation. Den Verordnungstext
finden Sie im Original bei
EUR-Lex,
die Hintergründe ausführlich in meinem Artikel
KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4.
Dieselbe Frage gilt für mich. Wer Ihre Mitarbeiter in KI-Kompetenz schult, sollte die
eigene belegen können. Martin Scholz hat die Spezialisierung Google Prompting
Essentials abgeschlossen, dazu kommt die Anerkennung als zertifizierter Sachverständiger
für Online-Marketing beim DGuSV. Beides ist mit Aussteller und Prüflink
unter Über mich nachzulesen.