KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen seit dem 2. Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Der Artikel erklärt, was im Verordnungstext tatsächlich steht, wen die Pflicht betrifft und wie ein Betrieb die Kompetenz seiner Leute nachvollziehbar belegen kann. Mit Verweis auf die amtliche Quelle statt auf Auslegungen Dritter.